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Beim Weinkauf begegnet man fast immer den Begriffen trocken, halbtrocken und lieblich. Viele Weintrinker verbinden diese Bezeichnungen mit persönlichem Geschmack oder sogar mit Qualität. Tatsächlich handelt es sich jedoch um gesetzlich definierte Begriffe, die sich ausschliesslich auf den Restzuckergehalt im Wein beziehen – nicht auf seine Güte.
Restzucker ist der natürliche Zucker aus den Trauben, der nach der alkoholischen Gärung im Wein verbleibt. Während dieses Prozesses wandeln Hefen Zucker in Alkohol um.
Der Restzuckergehalt ist messbar und rechtlich klar geregelt.
Ein Wein gilt als trocken, wenn er nur sehr wenig Restzucker enthält. Gesetzlich liegt die Grenze bei maximal 4 g/l, unter bestimmten Voraussetzungen bis 9 g/l, sofern die Säure entsprechend hoch ist.
Geschmacklich wirken trockene Weine:
Trockene Weine sind besonders beliebt als Essensbegleiter, da sie Speisen nicht überdecken und ihre Aromen gut unterstützen.
Halbtrockene Weine enthalten spürbar mehr Restzucker als trockene Weine, bleiben jedoch ausgewogen. Der gesetzliche Bereich liegt bei bis zu 18 g/l Restzucker.
Typische Eigenschaften halbtrockener Weine:
Sie eignen sich gut für Einsteiger, aber auch zu Gerichten mit leichter Schärfe oder Würze.
Ein Wein wird als lieblich bezeichnet, wenn der Restzuckergehalt deutlich höher liegt, meist zwischen 18 und 45 g/l.
Liebliche Weine zeichnen sich aus durch:
Sie werden häufig solo, zu Desserts oder zu würzigen Speisen getrunken, da die Süsse Schärfe abmildern kann.
Ein häufiger Irrtum ist, dass ein höherer Zuckergehalt automatisch süss schmeckt. Entscheidend ist das Gleichgewicht zwischen Zucker und Säure.
Ein Wein mit höherem Restzucker kann frisch wirken, wenn er genügend Säure besitzt. Umgekehrt kann ein säurearmer Wein trotz wenig Zucker süss erscheinen.
Die Begriffe trocken, halbtrocken und lieblich beschreiben den Stil eines Weins, nicht seine Qualität. Jede Kategorie hat ihre Berechtigung – entscheidend ist der persönliche Geschmack und der passende Einsatz zum Essen oder Anlass.